Die Kanzlei Eckhardt betreut Sie in den klassischen Rechtsgebieten. Wir vertreten Sie bundesweit an den Oberlandes-, Land- und Amtsgerichten, sowie vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten. Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Rechtsberatung auf die Themenkreise:
- Arbeitsrecht
- Ausländerrecht
- Reiserecht / Fluggastrechte
- Gesellschaftsrecht / Firmengründungen
- Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht
- Mietrecht
Neben den üblichen Leistungen einer Rechtsanwaltskanzlei bieten
wir im Zusammenwirken mit Japanern und Japanologen, eine Rechtsberatung für japanische Mandanten an. Hierbei steht die Korrespondenz auf Japanisch im Vordergrund. Ihr erster Ansprechpartner ist hierzu Frau Bianca Eckhardt. Darüber hinaus kooperiert die Kanzlei Eckhardt mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Dienstleistern, so dass über die Korrespondenzleistung der Kanzlei weitere Dienstleistungszweige erschlossen werden können. Unsere Mandantschaft ist gemischt. Wir beraten Privatmandanten ebenso wie Firmen, welche ein auf Dauer angelegtes Beratungsverhältnis wünschen, um ihre eigene Rechtsabteilung zu unterstützen oder zu ersetzen. Unsere Aufgabe ist es, bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen, sowie der Abwehr von Ansprüchen verantwortungsvoll die Interessen unserer Mandantschaft engagiert zu vertreten. Wesentlich hierbei ist, dass wir bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit haben, Konflikte zu erkennen und dementsprechend Unstimmigkeiten von vornherein vermieden oder beseitigt werden können.